Kündigung erhalten?
Sie haben drei Wochen. Danach ist die Kündigung wirksam.
Wer sich nicht innerhalb von 21 Tagen wehrt, verliert seinen Arbeitsplatz endgültig – und jede Chance auf eine Abfindung. Schicken Sie uns Ihre Kündigung. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Kostenlos und unverbindlich · Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Wann läuft Ihre Frist ab?
Die Klagefrist beginnt mit dem Tag, an dem die Kündigung bei Ihnen im Briefkasten lag – nicht mit dem Datum auf dem Schreiben.
Unverbindliche Orientierung nach § 4 KSchG. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB). Maßgeblich ist immer die Prüfung im Einzelfall.
In drei Schritten zur Klage
Sie müssen nichts vorbereiten und nichts vorab bezahlen. Es genügt, wenn Sie uns die Kündigung schicken.
Kündigung hochladen
Foto oder PDF über das Formular, per E-Mail oder WhatsApp. Dazu kurz Ihre Situation in ein paar Sätzen – mehr brauchen wir zunächst nicht.
Kostenlose Ersteinschätzung
Ein Fachanwalt prüft Ihre Kündigung auf formale und inhaltliche Fehler und sagt Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen stehen – und ob sich eine Klage lohnt.
Sie entscheiden
Erst danach entscheiden Sie, ob wir das Mandat übernehmen. Wir klären vorher transparent, was es kostet und was Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt.
Was Sie jetzt auf keinen Fall tun sollten
- Nichts unterschreiben. Weder einen Aufhebungsvertrag noch eine Abwicklungsvereinbarung noch eine Empfangsbestätigung mit Verzichtsklausel – auch nicht „nur zur Bestätigung des Erhalts“.
- Nicht abwarten. Die Frist läuft ab dem Tag des Zugangs. Auch wenn Ihr Arbeitgeber Gespräche in Aussicht stellt: Die drei Wochen laufen weiter.
- Nicht selbst kündigen. Eine eigene Kündigung kostet Sie den Kündigungsschutz und führt fast immer zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
- Die Arbeitslosmeldung nicht vergessen. Melden Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung arbeitsuchend – sonst droht eine Minderung des Arbeitslosengeldes.
Welche Kündigung haben Sie erhalten?
Jede Kündigungsart hat eigene Voraussetzungen – und eigene typische Fehler, an denen sie vor Gericht scheitert.
Betriebsbedingte Kündigung
Umstrukturierung, Auftragsrückgang, Stellenabbau. Scheitert häufig an der Sozialauswahl oder an einer freien Stelle, die es doch noch gab.
Mehr erfahrenAbmahnung erforderlichVerhaltensbedingte Kündigung
Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung, Verstöße gegen Pflichten. Ohne vorherige einschlägige Abmahnung meist unwirksam.
Mehr erfahrenKrankheitPersonenbedingte Kündigung
Vor allem die krankheitsbedingte Kündigung. Erfordert negative Prognose, Betriebsbeeinträchtigung und Interessenabwägung – eine hohe Hürde.
Mehr erfahren§ 626 BGB · 2 WochenFristlose Kündigung
Der Arbeitgeber muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis kündigen. Diese Frist wird oft versäumt – ein häufiger Angriffspunkt.
Mehr erfahrenUnter Vorbehalt annehmenÄnderungskündigung
Weniger Gehalt, anderer Standort, neue Aufgaben. Sie können unter Vorbehalt annehmen und trotzdem klagen – aber nur binnen drei Wochen.
Mehr erfahrenBesonderer SchutzSchwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung
Hier ist die Kündigung ohne behördliche Zustimmung von vornherein unwirksam. Auch Betriebsräte genießen Sonderkündigungsschutz.
Mehr erfahrenKündigungsschutzklage
Der einzige Weg, eine Kündigung rechtlich anzugreifen. Sie führt in den meisten Fällen nicht zurück an den Schreibtisch, sondern an den Verhandlungstisch.
- Ablauf von Güte- und Kammertermin
- Wann das Kündigungsschutzgesetz überhaupt gilt
- Was passiert, wenn die Frist bereits abgelaufen ist
- Realistische Erfolgsaussichten
Abfindung
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis entsteht sie fast immer durch Verhandlung – und die beginnt mit der Klage.
- Abfindungsrechner nach der Faustformel
- Was den Betrag nach oben treibt
- Steuern und Fünftelregelung
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
Kosten & Rechtsschutz
Was kostet es, sich zu wehren?
Die Sorge vor den Kosten ist der häufigste Grund, warum Arbeitnehmer eine unwirksame Kündigung hinnehmen. Meistens ist diese Sorge unbegründet.
Die erste Einschätzung ist bei uns kostenlos. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, holen wir die Deckungszusage für Sie ein – Sie tragen dann in der Regel nur die vereinbarte Selbstbeteiligung. Ohne Rechtsschutz besprechen wir die Kosten vorher offen und rechnen nach dem Gegenstandswert ab, der sich am Bruttoverdienst bemisst.
Jede Seite zahlt ihren eigenen Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz eine Besonderheit: Auch wer den Prozess verliert, muss die Anwaltskosten der Gegenseite nicht erstatten (§ 12a ArbGG). Das begrenzt Ihr Kostenrisiko erheblich.
Rechtsschutzversicherung
Arbeitsrechtsschutz ist in vielen Policen enthalten – oft ohne dass die Versicherten es wissen. Nennen Sie uns einfach Versicherer und Nummer, den Rest übernehmen wir.
Ihr Ansprechpartner
Marc Wesser
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner
Fast jede Kündigung hat eine Schwachstelle. Die Frage ist nur, ob man sie rechtzeitig findet – und ob man bereit ist, sie konsequent zu nutzen.
Marc Wesser ist Partner bei Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte in Berlin und vertritt Arbeitnehmer bundesweit in Kündigungsschutzverfahren und Abfindungsverhandlungen. Ein Schwerpunkt liegt im Bank-Arbeitsrecht.
Kündigungsschützer ist ein Angebot der Kanzlei Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte mbB, Paderborner Straße 2, 10709 Berlin. Im Arbeitsrecht arbeitet Herr Wesser mit weiteren Kolleginnen und Kollegen der Kanzlei zusammen.
Lassen Sie Ihre Kündigung kostenlos prüfen
Je früher wir Ihre Unterlagen sehen, desto mehr Handlungsspielraum haben Sie. Die Einschätzung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Jetzt Kündigung hochladenHäufige Fragen
Ab dem Zugang der Kündigung, also ab dem Tag, an dem das Schreiben so in Ihren Machtbereich gelangt ist, dass Sie üblicherweise davon Kenntnis nehmen konnten – in der Regel mit dem Einwurf in den Briefkasten. Das Datum auf dem Schreiben ist unerheblich, ebenso der Tag, an dem Sie den Brief tatsächlich geöffnet haben. Wer im Urlaub war, kann sich darauf grundsätzlich nicht berufen.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Alle Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.
Was danach passiert
- Ein Fachanwalt sichtet Ihre Kündigung persönlich.
- Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie möchten.
- Sie erfahren, wie Ihre Chancen stehen und wie viel Zeit Ihnen bleibt.
- Erst danach entscheiden Sie über das weitere Vorgehen. Es entstehen keine Kosten.